Was ist eine kurzfristige Beschäftigung

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung
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Die kurzfristige Beschäftigung ist immer wieder Thema!

Spargelernte, Messe, der Sommer bringt Feste und Biergartenwetter mit sich und auch im Winter sind Weihnachtsmärkte beliebt für Mitarbeiter in kurzfristiger Beschäftigung.

Doch wann gilt eine Beschäftigung als kurzfristig?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber von Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit profitieren können.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Arbeitnehmers:

  • Die gelegentliche Beschäftigung darf nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Arbeitstage dauern.
  • Der durchschnittliche Stundenlohn pro Arbeitsstunde darf 19 Euro nicht überschreiten.
  • Das Arbeitsentgelt während der Beschäftigungsdauer darf 150 Euro pro Arbeitstag nicht überschreiten (gemäß § 40a Abs. 1 EStG).

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Arbeitgeber das Einkommen des Arbeitnehmers pauschal mit 25% Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuern.

Der Arbeitnehmer muss aufgrund dessen keinerlei Lohnsteuer und ggf. Soli bzw. Kirchensteuer abführen.

Beachtet bitte: Im Bereich Land- und Forstwirtschaft beträgt die pauschale Lohnsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nur 5%.

Die Voraussetzungen für die Sozialversicherungsfreiheit sind wie folgt:

  • Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, was bedeutet, dass es ideal ist, wenn der Arbeitnehmer bereits einen Hauptjob hat oder z.B. Hausfrau ist.
  • Im Laufe eines Kalenderjahres darf die kurzfristige Beschäftigung maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate dauern.

Treffen die Voraussetzungen zu, dann zahlen weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung.

Warum ist diese Art der Beschäftigung so beliebt?

Für den Arbeitnehmer hat dies den Vorteil, dass der Verdienst brutto gleich netto ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt zwar eine pauschale Lohnsteuer von 25%, Sozialversicherungsbeiträge fallen allerdings nicht an. 

Beachtet bitte: Selbst, wenn eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, kann die Lohnsteuer immer noch pauschal mit 25% erhoben werden.

Für diese Art von Beschäftigungen müssen viele Angaben gemacht und Kriterien überprüft werden. BoardMeOn integriert alle genannten Anforderungen in das Formular, sodass Ihr als Arbeitgeber sicher sein könnt, im Falle einer Sozialversicherungsprüfung keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Was sagt Ihr? Damit wird die klassische Bedienung auf dem Oktoberfest in München gleich noch attraktiver, oder? Zwei Wochen Urlaub im Hauptjob und eine kurzfristige Beschäftigung – und das Ganze brutto für netto 😊.